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   BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 59/80   

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BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 59/80 (https://dejure.org/1981,5765)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1981 - 7 RAr 59/80 (https://dejure.org/1981,5765)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1981 - 7 RAr 59/80 (https://dejure.org/1981,5765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Arbeitslosmeldung - Unbillige Härte - Provisionsvertreter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen

    a) Unter der Geltung des § 112 Abs. 7 AFG hat das BSG entschieden, dass eine unbillige Härte jedenfalls gegeben sei, wenn das Regelbemessungsentgelt um rund 25 % oder noch mehr hinter dem damit zu vergleichenden Entgelt zurückbleibe (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19; BSGE 45, 49 = SozR 4100 § 112 Nr. 6; BSGE 63, 153 = SozR 4100 § 112 Nr. 39; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 45) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 10/09

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige Härte

    Das BSG habe bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 1981 - 7 RAr 59/80 - zu § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ausgesprochen, dass das Vorliegen einer unbilligen Härte grundsätzlich durch einen Vergleich zwischen dem nach § 112 Abs. 2 bis 6 AFG ermittelten Arbeitsentgelt und dem Entgelt zu ermitteln sei, das der Arbeitslose innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosmeldung überwiegend durch berufliche Tätigkeit erzielt habe.

    Zu der früheren Rechtslage - § 112 Abs. 7 AFG -, die denselben Begriff der "unbilligen Härte" verwandt hat, hat das BSG ausgeführt, es müsse "ein Missverhältnis" zwischen den Entgelten vorliegen (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - SozR 4100 § 112 Nr. 19) bzw. erst ein "deutlich höheres Entgelt" (Urteil vom 11. Februar 1988 - SozR 4100 § 112 Nr. 35) oder "wesentlich höheres Entgelt" (Urteil vom 11. Juni 1987 - SozR 4100 § 112 Nr. 31) löse das Bemessungsprivileg aus.

    Das BSG hat eine unbillige Härte in einer Entscheidung zu der Vorgängervorschrift des § 112 Abs. 7 AFG bei einer Differenz von 25 % ausdrücklich bejaht (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - B 7 RAr 59/80).

    (Urteil des BSG vom 25. August 1981, 7 RAr 59/80, veröffentlicht in juris).

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 82/89

    Regelbemessung - Arbeitslosengeld - Teilzeitarbeit

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß dann, wenn der Arbeitslose nach Aufgabe einer früher ausgeübten beruflichen Tätigkeit wegen Verfalls der Kenntnisse oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollte, dieser Tätigkeit nachzugehen, dies entsprechend der Systematik des Gesetzes bei der Rechtsfolge des § 112 Abs. 7 AFG zu berücksichtigen ist (BSGE 45, 49, 59 SozR 4100 § 112 Nr. 6; SozR 4100 § 112 Nr. 19; BSGE 63, 153, 162 SozR 4100 § 112 Nr. 39).

    Ergibt sich angesichts dieses Vergleichs eine unbillige Härte, die erst bei einem deutlich 'höheren Entgelt gegeben ist (vgl. SozR 4100 § 112 Nr. 19; BSGE 62, 43, 48 SozR 4100 § 112 Nr. 31; SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSGE 63, 153, 162 SozR 4100 § 112 Nr. 39), wird hinsichtlich der Rechtsfolge aus § 112 Abs. 7 AFG zu prüfen sein, inwieweit die Klägerin während ihrer Arbeitslosigkeit objektiv verfügbar war, insbesondere ob einer Vollzeittätigkeit nicht die Betreuung ihres Kindes entgegenstand; denn nur dann ist das Bemessungsentgelt nach § 112 Abs. 7 AFG auf der Grundlage der vollen tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu ermitteln.

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 68/89

    Keine Berücksichtigung von Gewinnbeteiligungen bei der Berechnung des

    Zur Prüfung, ob eine unbillige Härte vorliegt, ist das nach § 112 Abs. 2 bis 6 AFG ermittelte Bemessungsentgelt dem Arbeitsentgelt gegenüberzustellen, das der Arbeitslose aus der überwiegend ausgeübten beruflichen Tätigkeit erzielt hat -(BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6; BSGE 53, 186, 191 = SozR 4100 § 112 Nr. 20), wobei unerheblich ist, ob der Arbeitslose seine berufliche Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung gewechselt hat oder nicht (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19).

    Vielfach ergäbe sich dies - insbesondere in Fällen der vorliegenden Art - sogar bei Zugrundelegung der Auffassung des erkennenden Senats, wonach eine unbillige Härte i.S. des § 112 Abs. 7 AFG jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn das frühere Arbeitsentgelt überwiegend um 25 v.H. höher war als das Arbeitsentgelt gemäß § 112 Abs. 2 und 3 AFG (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19).

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 75/86

    Unbillige Härte - Beitragspflichtiger Zivildienst - Berufliche Tätigkeit -

    Dafür spielt es im Grunde keine Rolle, ob man insoweit von den tatsächlich bezogenen Entgelten von monatlich 1.600,- DM für die Zeit der Tätigkeit als Elektroinstallateur und den Leistungen für die Zeit des Zivildienstes (Sold, Wohn- und Fahrgeld bzw freie Unterkunft und Verpflegung) ausgeht, ggfs unter Errechnung eines monatlichen Durchschnittsentgelts aus beiden Einkommensarten (vgl dazu BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19 und Hennig/Kühl/Heuer aaO).

    Die Alg-Bemessung nach der letzteren erfüllt schon deshalb auf jeden Fall den Tatbestand einer unbilligen Härte; entsprechendes hat der Senat bereits bei einer Differenz von 25 % anerkannt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19).

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94

    Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen

    Über den Wortlaut des § 112 Abs. 7 AFG hinaus hat der Senat schließlich zur Bejahung einer unbilligen Härte nicht zwingend einen Tätigkeitswechsel für erforderlich gehalten, sondern im Einzelfall einen auf Krankheit oder schwankenden Einnahmen beruhenden Minderverdienst ausreichen lassen (BSG SozR Nr. 3 zu § 90 AVAVG; SozR 4100 § 112 Nr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 10 AL 98/09

    Divergenz: grundsätzliche Bedeutung: frühere Rechtslage: Klärungsfähigkeit;

    Es liegt, soweit das SG hier eine Abweichung der Bemessungsentgelte von knapp 6 % hat ausreichen lassen, eine Divergenz zum Urteil des BSG vom 25.8.1981 (SozR 4100 § 112 Nr. 19) nicht vor, denn soweit diese Entscheidung einen Prozentsatz von 25 angibt, geschieht dies nicht in dem Sinne, dass eine Untergrenze für die Annahme einer unbilligen Härte postuliert wird, vielmehr hat das BSG dort ausgesprochen, dass bei einer Abweichung zu Ungunsten des Arbeitnehmers von mehr als 25 % jedenfalls eine unbilligen Härte gegeben ist.

    Dementsprechend ist zu der früheren Rechtslage - § 112 Abs. 7 AFG verwandte dieselbe Begrifflichkeit - vom BSG ausgeführt worden, es müsse "ein Missverhältnis" zwischen den Entgelten vorliegen (BSG Urteil vom 25.8.1981 - SozR 4100 § 112 Nr. 19) bzw erst ein "deutlich höheres Entgelt" (Urteil vom 11.2.1988 - SozR 4100 § 112 Nr. 35) oder "wesentlich höheres Entgelt" (Urteil vom 11.6. 1987 - SozR 4100 § 112 Nr. 31) löse das Bemessungsprivileg aus.

  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 5/87

    Arbeitslosengeld - Härtefall

    Dieses würde angesichts seiner Höhe im Vergleich zum Praktikantengehalt offenkundig den Tatbestand der unbilligen Härte iS von § 112 Abs. 7 AFG erfüllen; der Senat hat dies bereits bei einer Differenz von 25 % angenommen (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19).

    Diesen hat der Senat, wie schon aufgezeigt wurde, bereits bei einer Differenz von 25 vH anerkannt (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - L 12 AL 66/08

    Arbeitslosengeld - Bei Gehaltsverzicht erweiterter Bemessungszeitraum möglich

    Ausdrücklich bejaht hat dies das BSG bisher bei einer Differenz von 25 % (BSG, Urteil vom 25.08.1981 - B 7 RAr 59/80 -).
  • LSG Hessen, 25.02.2000 - L 10 AL 660/97

    Bemessung des Arbeitslosengelds - Verkürzung der tariflichen regelmäßigen

    Schließlich kommt auch eine Bemessung des Alg gemäß § 112 Abs. 7 AFG nicht in Betracht, weil die dafür erforderliche unbillige Härte angesichts des letztlich um knapp 6 v.H. divergierenden Arbeitsentgelts vorliegend nicht gegeben ist (vgl. BSG, SozR 4100 § 112 Nr. 19; Nr. 44).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 AL 2718/13
  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 40/87

    Berufliche Tätigkeiten im Dreijahreszeitraum nach § 112 Abs. 7 AFG

  • LSG Sachsen, 29.07.1996 - L 3 Al 7/95

    Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Zahlung von Konkursausfallgeld;

  • LSG Sachsen, 29.07.1996 - L 3 Al 90/94

    Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes bei Zahlung von Konkursausfallgeld;

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 8 AL 4638/10
  • LSG Bayern, 10.11.2005 - L 10 AL 151/05

    Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent

  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80
  • SG Kassel, 06.06.2007 - S 7 AL 258/06

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige

  • LSG Brandenburg, 25.05.1998 - L 7 AL 44/93
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 47/89
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 77/86
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